Das Feuer- und Löschwesen

Feuerordnung gültig für das Oberamt Stauf-Landeck vom 3.5.1762

Verkürzter Auszug aus der Feuerordnung des Oberamt Stauf-Landeck vom 3.5.1762. Die Orginallänge ist ersichtlich in: Christian Starck, Stoff zur Geschichte von Thalmässing.

  • Jeder Untertan hat einen ledernen Feuereimer griffbereit intaktzuhalten. In den Bergorten, wo es keine Quellen gibt, soll jeder Hausbesitzer eine Hüll anlegen und erhalten; in den Talorten soll jeder Hausbesitzer einen Brunnen graben. Wo möglich, soll ein Löschweiher angelegt werden.
  • In jeder Gemeinde sollten vorhanden sein: Eine Kufe (Anmerkung: Eine Kufe ist ein Holzbottich., 2 Feuerleitern mit Gabeln, 2 Feuerhaken, 2 hölzerne Feuerspritzen). Die Kufe muß eisenbeschlagen, auf Schlaifen gerichtet zum Anspannen und ist immer gefüllt zu halten, im Sommer alle 14 Tage mit Wasser nachzufüllen, im Winter aber zu stürzen.
  • Wer einen Brand wahrnimmt, soll Feuerlärm schlagen, den Besitzer zuerst in Kenntnis setzen, dann die Nachbarn, den Mesner zum Sturmläuten, und dann die Vierer; auch das Kastenamt ist schleunigst zu benachrichtigen.
  • Die Vierer sollen Reiter oder Schnell-Läufer in die Nachbarorte senden, um Hilfe herbeizuholen.
  • Alsbald ist die große Kufe herbei zu schaffen und jeder, der eine Anspann hat, soll diese sogleich zum Brandplatz ziehen. Wer die wassergefüllte Kufe auf den Brandplatz gebracht hat, soll 1fl. Als Belohnung erhalten.
  • Maurer- und Zimmerleute sollen schnellsten zur Stelle sein mit ihren Werkzeugen, um die in Gefahr stehenden Gebäude zu besteigen.
  • Zu jeder Feuerleiter sollen zwei Reihen Leute gestellt werden bis an den Bach, Brunnen oder Löschweiher, um die gefüllten Eimer schnell von Hand zu Hand auf die Leitern reichen zu können.
  • Die Vierer haben fleißig anzuspornen und die Aufsicht zu führen.
  • An die Tür des brennenden Hauses sind zuverlässige Leute zu stellen, die acht geben beim Ausräumen der Habseligkeiten, wobei unbekannte oder verdächtige Leute abzuweisen sind.
  • Andere sollen sofort das Vieh abhängen und anderweitig gut unterbringen. Einige leere Wagen sollen bereit stehen, um die geretteten Sachen in Sicherheit zu bringen.
  • Gegen Funkenflug und Flugfeuer sollen alle Fensterläden und Türen der Nachbarhäuser geschlossen und auf den Dachböden Löschwasser bereitgestellt werden.
  • Wer den Löscharbeiten ohne triftigen Grund fernbleibt, hat 2fl. Strafe zu zahlen. Niemand darf vor dem Erlöschen des Feuers den Brandplatz verlassen.
  • Alle Zuschauer sind durch die Vierer anzuhalten zum Wassertragen.

 

Die Wasserreserve

Brandfall 1957

Nach 200 Jahren wieder ein Brandfall!

Die im Jahre 1900 von Bürgermeister Simon Dollinger gebaute Wasserreserve (links vom Abraham) wurde nach 57 Jahren in Nr.24 wegen Scheunenbrand zum ersten Mal leergepumpt.

Am 22.August 1957 abends um halb 9 Uhr ertönte in unserer Gemeinde Feueralarm. In der Scheune des Georg Dollinger Nr.24 brach ein Großfeuer aus. Die Freiwillige Feuerwehr Waizenhofen setzte die im Jahre 1942 gekaufte Motorspritze mit vier Rohren ein und hielt das Feuer so lange nieder, bis die alarmierten Wehren aus Landersdorf, Thalmässing, Ruppmannsburg, Wengen und Hilpoltstein kamen. Sämtliche Wehren kamen zum Einsatz, damit Schlimmeres verhindert werden konnte. Dank der guten Wehren konnte verhindert werden, daß das Wohnhaus des Dollinger, sowie die im Vorjahr angebaute Scheune des Karl Meyer Nr.23 nicht abbrannte Anmerkung des Verfassers: Tatsache war und ist, dass die Scheune nicht abgebrannt ist, das ist eben das leidige Problem mit den doppelten Verneinungen im Dialekt) . Verbrannt ist das Getreide, Heu und Maschinen. Das Vieh konnte gerettet werden.

Schriftstücke bez. der o. g. Wasserreserve

Hilpoltstein, den 25.Mai 1900

Absender: Königliches Bezirksamt Hilpoltstein

Betreff: Anlage eines Feuerweiers in Waizenhofen mit zwei Beilagen

Auf die Anfrage vom 20. dieses Monats wird erwidert, daß das Gesuch der Gemeinde Waizenhofen vom 30.Dez. vorigen Jahres unter dem 4.Jan. laufenden Jahres bei der Kreisregierung vorgelegt und hierbei die Gewährung eines namhaften Zuschusses befürwortet wurde.

Die Vorbescheidung des Gesuchs durch das hohe königliche Staatsministerium des Innern wird wohl bis Mitte August erfolgen. (Ministeriumblatt vom Jahre 1899, Seite 437)

Ich glaube, daß die Gemeinde mit Sicherheit auf einen Zuschuß rechnen darf. Auch später zur Schuldentilgung kann um weitere Zuschüsse jeweils nachgesucht werden.

Die Gemeinde kann übrigens um Zuschüsse zum fraglichen Zwecke noch nachsuchen

  1. aus dem seiner Majestät dem Könige zu allerhöchst eigenen Verfügung vorbehaltenen Gewinnanteile der Münchener und Aachener Versicherungs-gesellschaft,
  2. wohl auch aus dem dieser Gesellschaft zur eigenen Verwendung über-wiesener Gewinnanteile,
  3. aus dem Fond für Feuerlöschwesen, welcher aus dem gemäß Artikel l7 des Gesetzes vom 5.Mai 1890 die Vereinigung der Brandversicherungsanstalt betrifft verwendbarer Brandversicherungsbeiträgen gebildet. Auch kann eventuell
  4. vielleicht auch bei denjenigen Mobiliar- und Feuerversicherungsgesell-schaften, bei welchen Einwohner von Waizenhofen ihre Mobilien versichert haben, um Gewährung eines Zuschusses nachgesucht werden.

Gesuche an die vorbezeichneten Stellen bzw. Gesellschaften können jederzeit eingereicht werden, und zwar Gesuch nach Ziffer1 beim Königlichen Hofsekretariate, solches nach Ziffer3 wäre an das Königliche Staatsministerium des Innern zu richten und bei unterfertigtem Amte einzureichen. Gesuche nach Ziffer2 und 4 bei der Generalagentur der betreffenden Feuerversicherungsgesellschaften.

Die Gesuche wären entsprechend zu belegen. Für etwaigen Gebrauch zu diesem Zwecke folgt Duplikat des Planes und Kostenvoranschlages vom 27.Dez. 1899.

Der Bericht vom 20. dieses Monats wird übrigens höchster Stelle in Vorlage gebracht werden im Nachgange zu dem Gesuche vom 30.Dez. 1899. über den Fortgang der Sache ist bis zum 1.August laufenden Jahres Bericht zu erstatten.

Den durch Zuschüsse nicht gedeckten Betrag kann die Gemeinde zu einem ermäßigten Zinsfuß und gegen Refundierung in langer Frist vielleicht von der Landeskulturrentenanstalt erhalten.

  Der Königliche Bezirksamtmann

Bittgesuch der Gemeinde Waizenhofen

Allerdurchlautigster Prinz und Regent,

Allergnädigster Regent und Herr!

Eure Königliche Hoheit wolle allergnädigst geruhen das nachstehende alleruntertänigste Bittgesuch der Gemeindeverwaltung Waizenhofen huldvoll entgegenzunehmen, zu dessen Begründung sich Euere Königliche Hoheit treugehorsamste Gemeindeverwaltung Waizenhofen aufzuführen untertänigst gestattet.

Die Ortschaft Waizenhofen ist wasserarm. Sie ist lediglich auf das Regenwasser angewiesen und hat kein Quellwasser. Wenn es im Sommer nicht regnet oder wenn im Winter der Boden gefroren ist und das Schneewasser davonläuft, muß Wasser vom Tale (Gebersdorf) geholt werden.

Angesichts der Tatsache, daß es unter solchen Verhältnissen nicht möglich wäre, bei einem auskommenden Brand das Wasser, das zur Löschung benötigt, von dort zu beschaffen, und in der Erwägung, daß eine Fortdauer dieses beklagenswerten Wassermangels in aufkommenden Brandfällen schweres Unglück über unsere Gemeinde bringen könnte, sah sich die hiesige Gemeinde veranlaßt, auf Kosten der Gemeinde ein Wasserreservoir zu bauen. Wie anliegender Kostenvoranschlag ausweist, erforderte die Anlage einen Kapitalaufwand von 3.050,-Mark, weshalb sich die Gemeinde zur Aufnahme eines Anlehens von 3.000,-Mark genötigt sah.

Da durch die Aufbringung dieser namhaften Summe unsere kleine Gemeinde von nur 164 Seelen von nur 28 Haushalten und nur 25 Gemeindebürgern außerordentlich stark, ja empfindlich belasten würde, so glaubt die hiesige Gemeindeverwaltung Eure Königliche Hoheit die alleruntertänigste Bitte vortragen zu dürfen.

Eure Königliche Hoheit wolle allergnädigst geruhen, die Gemeinde Waizenhofen aus dem Eurer Königlichen Hoheit allerhöchst unmittelbaren Verfügung vorbehaltenen Gemeinanteil der Münchener und Aachener Mobiliarfeuerversicherungsgesellschaft einen Unterstützungsbeitrag zur Tilgung der im Interesse der Feuersicherheit aufgenommenen Kapitalsanleihe allergnädigst zu gewähren.

In allertiefster Ehrfurcht verharrt die

Gemeinde Waizenhofen

im April 1901

Euere Königlichen Hoheit alleruntertänigst, treugehorsamste Gemeindeverwaltung Waizenhofen

Die Freiwillige Feuerwehr

Laut dem Mitgliederverzeichnis vom 15.3.1929 wurde die Freiwillige Feuerwehr Waizenhofen im Jahre 1890 gegründet. Es ist anzunehmen, daß bereits zuvor, wie auch in anderen Orten, eine Pflichtfeuerwehr bestanden hat. Unterlegt wird diese These durch die heute noch vorhandene Spritzenausrüstung aus den Jahren 1861 und 1879.

Das bisher älteste aktive Mitglied war mit 63 Jahren der Michael Müller aus Hs.-Nr.2 im Jahre 1936 als Hornist, jüngstes der Bauer Georg aus Hs.-Nr.22 mit 15 Jahren im Jahre 1940 als Mitglied der Spritzmannschaft.

Waren es im Jahre 1929 34 aktive Mitglieder, so stieg diese Zahl 1933 auf 36. Im Jahre 1946 waren es 25, 1973 nur noch 20 Mitglieder. Im Jahre 2005 liegt die Zahl der aktiven Feuerwehrmitglieder bei 28.

Im eigenen Dorf und Flur hatte die Freiwillige Feuerwehr Waizenhofen seit 1929 insgesamt 4 Alarmierungen wegen Feuer.

Im Jahre 1991 am 15.Juni wurde das 100-jährige Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Waizenhofen gefeiert.

Im Jahre 1993 wurde ein Feuerwehrverein mit Manfred Schiller Hs.-Nr.16 als 1.Vorsitzenden gegründet.

 

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